Aktuelle Informationen zu Bestattungen und Trauerfeiern – COVID-19

Aufgrund des neuartigen Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) gelten auch für Bestattungen, Trauerfeiern und Begräbnisgottesdienste neue Vorsichtsmaßnahmen.
Im Folgenden werden einige wichtige Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet.

Hinweis: Wir versuchen, diesen Blogartikel immer auf dem neuesten Stand zu halten. Da sich die Situation aber sehr schnell ändern kann, werden Informationen eventuell nicht sofort aktualisiert. Daher möchten wir auch auf die persönliche Beratung der Bestatter bei Bedarf verweisen.

Stand 17.03.2020

Können in Tirol derzeit Begräbnisse und Trauerfeiern stattfinden?

Ja. Begräbnisse und Trauerfeierlichkeiten dürfen aber nur im engsten Familienkreis abgehalten werden.

Ist ein Begräbnisgottesdienst derzeit möglich?

Nein. Im Moment können Begräbnisse nur im engsten Familienkreis am Friedhof stattfinden. Laut Diözese Innsbruck werden derzeit keine Gottesdienste abgehalten und somit auch keine Begräbnisgottesdienste oder Rosenkränze. Es ist aber möglich, dass Gottesdienste zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Wie viele Menschen dürfen derzeit an Begräbnissen und Trauerfeiern teilnehmen?

Das ist noch in Abklärung. Generell sollen nur die engsten Familienangehörigen zum Begräbnis kommen. Das gilt auch, wenn bereits über die Zeitung oder auf der Parte ein öffentliches Begräbnis verlautbart wurde.

Zu welchen weiteren konkreten Vorsichtsmaßnahmen wird derzeit geraten?

• Bitte haltet Abstand zueinander!
• Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden: Händeschütteln kann durch eine Verneigung ersetzt werden, der Segensgruß statt mittels Weihwassers am Sarg oder Grab durch eine Verneigung und/oder ein Kreuzzeichen.
• Verzicht auf
◦ Kondolenzbücher und Kugelschreiber
◦ Erdschaufeln am offenen Grab
◦ Weihwasser am Grab
• Friedensgruß wird durch ein freundliches Zunicken ersetzen
• Regelmäßiges Händewaschen

Welche Schutzmaßnahmen treffen die Bestatter zur Zeit?

• Bitte kontaktiert den Bestatter eures Vertrauens derzeit nur telefonisch für die Abholung verstorbener Personen.
• Auch die Organisation von Begräbnissen findet derzeit soweit wie möglich per Telefon oder E-Mail statt.
• Wenn ein persönlicher Termin notwendig ist, bitte vorher auch telefonisch vereinbaren.

Müssen Bestatter besondere Hygienemaßnahmen bei Verstorbenen mit Diagnose COVID-19 beachten?

Laut Informationen der AGES sind für Bestatter außer den Standardhygienevorschriften beim Umgang mit Verstorbenen keinerlei zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Es handelt sich um ein behülltes Virus. Aufgrund der Hülle ist es empfindlich gegen Umwelteinflüsse.
Die Diagnose COVID-19 hat somit keine Auswirkungen auf die Beerdigungsart (Erdbestattung, Kremation etc.) oder auf die Versargung.
Jedoch besteht eine Anzeigepflicht unter anderem für den zugezogene Arzt und den Totenbeschauer.

Wie lange hat man für eine Bestattung Zeit?

Erdbestattungen müssen im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 7 Tagen stattfinden, für Urnenbeisetzungen gilt ein längerer Zeitraum. Die Bestatter bitten aber um Verständnis, wenn aus organisatorischen Gründen nicht alle Urnenbeisetzungen um mehrere Monate verschoben werden können.

 

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