Todesfall-Checkliste
Diese kurze Checkliste beschreibt die ersten Schritte nach einem Todesfall. Für alle weiteren Schritte steht der Bestatter des Vertrauens mit Rat und Tat zur Seite.
Todesfall zu Hause
Wenn jemand zu Hause stirbt:
- unmittelbar den Amtsarzt oder Sprengelarzt verständigen. Wenn man sich nicht sicher ist, am besten beim Hausarzt, Bestatter oder bei der Polizei fragen.
- am Verstorbenen nichts verändern – auch nicht in der Lage, nicht waschen und nicht ankleiden.
Todesfall in einer öffentlichen Einrichtung
Wenn jemand im Seniorenheim, Hospiz oder Krankenhaus stirbt, kümmert sich die jeweilige Institution darum, den Amtsarzt oder Sprengelarzt zu kontaktieren.
Was zu tun ist:
- Den Bestatter des Vertrauens kontaktieren und einen Termin für die Abholung vereinbaren, nachdem der Verstorbene vom Amtsarzt, Sprengelarzt, Polizeiarzt, oder der Klinik frei gegeben wurde.Info: Der Bestatter muss nicht sofort kommen. Der Verstorbene kann noch einige Stunden zu Hause bleiben, damit sich die Angehörigen dort noch von ihm verabschieden können. Nach Freigabe durch den Arzt können sie den Verstorbenen auch waschen und ankleiden.
- Termin mit dem Bestatter vereinbaren und folgende Dokumente im Original vorbereiten:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- (alle) Heiratsurkunde(n)
- (alle) Scheidungsdekret(e), im Falle mehrerer Heiraten bzw. Scheidungen
- Versicherungspolizzen für Bestattungskostenvorsorgeversicherungen (falls vorhanden)
- ein Foto des Verstorbenen
- Kleidung des Verstorbenen, die er gerne getragen hat – im Falle einer Obduktion langärmelige und hochgeschlossene Kleidung
Was nicht zu tun ist:
Bitte keine Termine mit dem Pfarrer und/oder den Musikern vereinbaren. Das sollte vorher unbedingt mit dem Bestatter besprochen werden. Der Termin muss erst mit dem zuständigen Friedhof koordiniert werden sowie mit dem Pfarramt der Kirche, in der die Messe stattfindet. Auch der Bestatter und sein Personal müssen zum Termin verfügbar sein.
Weitere Infos und Ratschläge
- Bitte Ruhe bewahren.
- Zeit lassen (gilt für alle Schritte).
- Bei Fragen an den Bestatter wenden.
- Beerdigungen bzw. Trauerfeiern müssen nicht nach 3 Tagen stattfinden. Es ist besser, sich mehr Zeit zu geben, um alles in Ruhe Schritt für Schritt zu planen und zu organisieren.
- Erdbestattungen müssen in Tirol erst nach 7 Tagen stattfinden (mit Ausnahmegenehmigung und entsprechender thanatopraktischer Versorgung auch erst später)
- Für Urnenbeisetzungen hat man sogar bis zu einem Jahr Zeit. Die die meisten wählen zwar einen Termin innerhalb von 2-3 Wochen, aber grundsätzlich hat man diese Zeit.
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